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Legale Krebspflege im Aquarium
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Krebse :: Cherax Zebra  
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Skype Status [www.SkypeRunners.com] Gonella
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Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 49
Wohnort: Zürich
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BeitragVerfasst am: Mi Apr 26, 2006 17:40    Titel: Legale Krebspflege im Aquarium

Hallo zusammen

Vor einiger Zeit führte ich eine Diskussion über die Krebspflege in der Schweiz. Die Vermutung besteht, dass viele interessierte Krebs- und Fischfreunde verschiedene Arten der verbotenen Fremdlinge pflegen. Ihnen sollte mit unserem Anliegen eine echte Alternative geboten werden. Dies, damit es leichter fällt, sich einer sinnvolleren Krebspflege zu widmen.

Im vaz-forum haben wir keine eigene Rubrik für die Wirbellosen. Und dies aus gutem Grund. Mit der Anbindung ans Garnelenforum haben wir kompetente Ansprechpartner. Besonders gut fand ich, dass wir sogar ein Subforum über die Krebse beibehalten, obschon die Krebspflege bei uns (aus gesetzlichen Gründen) ein Schattendasein hat. Dabei wäre dies gar nicht nötig, denn es ist durchaus möglich – ohne Bewilligung – einheimische Krebsarten im Aquarium zu pflegen. Die einzige Schwierigkeit besteht lediglich darin, geeignete Krebse zu finden (erwerben).

Drei einheimische Arten gibt es, eine davon könnte sicher problemlos im Aquarium gepflegt werden. Die beiden anderen Arten kenn ich zuwenig, um Aussagen machen zu können. Es ist als Laie nicht einfach (wenn nicht sogar unmöglich) einheimische Krebse zu bestimmen, deswegen sollten sie nicht wahllos der Natur entnommen werden.
Wie schon erwähnt, ist es nicht einfach Krebse zu bekommen. Doch auch an diesem Umstand arbeiten wir. Doch dazu in einigen Wochen mehr.

Was können wir tun? Wenn die bereits vorhandenen Krebse sterben sind sie der Kerichtverbrennung zuzuführen und nicht in der Toilette zu entsorgen. Und alle die sich mit der legalen Krebspflege beschäftigen möchten, sollen sich doch hier Mal zu Wort melden, ob die oben genannte Vorgehensweisen überhaupt von Interesse wäre…
Herzliche Grüsse
Hans
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Skype Status [www.SkypeRunners.com] Lysaya
Ehemalige Moderatorin
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
Wohnort: Glarus
985 Garnelen

BeitragVerfasst am: Mi Apr 26, 2006 20:49    Titel:

Hi hans,

naja bei mir kommt alles in den Sack was stirbt..

Aber ist es ned so das die einheimischen Arten es sehr kühl wollen Rolling Eyes

Was man ohne Kälteanlage sicher ned schaffen würde siehe Axalotl.
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LG
Natascha

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Skype Status [www.SkypeRunners.com] Robin
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 514
Wohnort: Richterswil
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BeitragVerfasst am: Do Apr 27, 2006 11:35    Titel:

HI ihr beiden

Ja, ich finde den Ansatz sehr gut und interessant. Allerdings kenne ich mich da leider zu wenig aus, um zu wissend ob sie auch die Aquarienwärme (also ca. 20-25°) vertragen. Ich werde mcih mal schlau machen im Web Bin Dafür!

LG
Robin
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Skype Status [www.SkypeRunners.com] Gonella
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Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 49
Wohnort: Zürich
120 Garnelen

BeitragVerfasst am: Do Apr 27, 2006 15:56    Titel:

Hallo zusammen
Eine erfolgreiche Pflege hängt von der Vorgehensweise ab. Der Wasserkörper muss entsprechend gross sein, damit Temperaturschwankungen nicht zu stark ins Gewicht fallen. Auf eine normale Beleuchtung kann verzichtet werden. Zum einen fressen die Krebse auch Pflanzen (für die wäre das Licht wichtig) und zum anderen wird eine Erwärmung des Wassers vermieden.
Der geforderte Temperaturbereich für Edelkrebse von 18-24°C kann auch im Sommer beibehalten werden, wenn man einen kühlen Standort wählt. Im Detail: im Sommer: optimal 18-22 °C (max. 24 °C); im Winter für 2-3 Monate mindestens 16 °C. Eine Wasserkühlung ist in solch einem Falle nicht notwendig – was übrigens auch für eben erwähnten mexikanischen Salamander gilt gilt. Für die Krebse ist auch wichtig, dass sie das Wasser verlassen können, wenn der Sauerstoffgehalt sinkt. Eine Pflege in einem geräumigen Paludarium ist deswegen empfehlenswert. Der Dohlenkrebs – ebenfalls einheimisch – verträgt auch etwas wärmere Wassertemperaturen (+1-2 °C). Der Steinkrebs dagegen nicht.
Viele Grüsse
Hans
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
Wohnort: Glarus
985 Garnelen

BeitragVerfasst am: Do Apr 27, 2006 19:23    Titel:

Hallo,

ich find das ganze sehr gut.

Auch wenn ich noch nie geschaft habe im Sommer die Becken bei 24 Grad zu halten ..das bewegt sich dann schon minimum bei 27 Grad.


Fragt sich, wie es mit der Gesetzeslage zur Beschaffung aussieht.
Zucht dürfte sich auch sehr problematisch geben, gerade wegen den nötigen Temperaturabsenkungen.


Da eh Sorge um erhalt dieser Arten besteht kann ich mir nicht vorstellen, das man sie sich ins Haus hohlen dürfte..oder eventuell eine Haltergenehmigung wie bei Frettchen und Co??

Auch wenn ich noch nie geschaft habe im Sommer die Becken bei 24 Grad zu halten ..das bewegt sich dann schon minimum bei 27 Grad.


Hans, bei den Einheimischen bewegt man sich dann doch sicher bei Beckengrößen ab 1,20m minimum seh ich das richtig? .
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LG
Natascha

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Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 49
Wohnort: Zürich
120 Garnelen

BeitragVerfasst am: Do Apr 27, 2006 20:58    Titel:

Salü Lysaya
Bezüglich Beschaffung laufen gerade Abkärungen. Dies wird aber noch dauern. Und ja - Du hast recht. Die Tiere werden recht gross - so über 20 cm. Die Empfehlung lautet 100 l pro erwachsenes Tier...
Viele Grüsse
Hans
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
Wohnort: Glarus
985 Garnelen

BeitragVerfasst am: Fr Apr 28, 2006 7:54    Titel:

Hallo Hans,


vieleicht etwas interressant könnte folgender link sein den ich durch Zufall gerade endeckte:

http://start.at/crayfish

Krebszucht Reinhard Pekny


Dort dreht es sich um die Zucht von dir genannten Flußkrebsen .
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Natascha

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BeitragVerfasst am: So Mai 07, 2006 9:58    Titel: Hallo ihr Krebse

Das mit den Krebsen währe eine sinnvolle sache Very Happy .Ich halte schon lange.Das gesetz Interessiert mich nicht,den ich halte diese Privat und gebe nur an Freunde weiter die auch Interesse zeigen und nicht an Irgendwelche die sie möchten weil sie keiner hat.So habe ich eine Kontrolierte Abgabe der Krabbler.Und das mit Rückgaberecht.Wenn man gesehen hat vievile SCHWEIZER an der Messe Fridrichshafen sich eingedeckt haben mit den Tieren dann haben wieder Hunderte die Grenze überschriten. Twisted Evil
Meine meinung:Haltet das was ihr möchtet und Informiert euch zuerst über Haltung Grösse usw dann werden sie nicht zu broblem. Idea
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
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BeitragVerfasst am: So Mai 07, 2006 11:48    Titel:

HI, ich denke das ist jedem seine Pflicht und selbstverständlich das man,, egal welches Tier ,, sich etwas hält weil man fasziniert ist und ned weils ne Modeerscheinung oder fast keiner hat sich hält.
Dazu gehöhrt dann natürlich absolute Verantwortung in allen Dingen.

Laughing Laughing Wetten Fischgesicht wird jetzt mit PN+s bombardiert.
Hut ab das er dazu steht

@Hans und wie läuft die Arbeit?
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Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 49
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 08, 2006 19:46    Titel:

Hallo zusammen
Wir haben noch einige Abklärungen zu machen. Voraussichtlich könnten wir im August/September einheimische Krebse kriegen...
Viele Grüsse
Hans

PS: Viele Grüsse auch an Fischgesicht...
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 08, 2006 20:38    Titel:

Hans, du bist doch der fachmann, ich hoffe ich darf diesen Thread dafür nutzen

Kannst du das mal übersetzen?

Zitat:
Artikel 8 Absätze 1 und 2 (Bewilligungsbefreiung)
Import- und Einsatzbewilligungen für Krebse sind nur für die grossen, zu den Zehnfusskrebsen
(Decapoda) gehörenden Panzerkrebse (Reptantia) notwendig. Kleinkrebse (z.B. Ordnung
Amphipoda) und andere Decapoda (z.B. Garnelen (Natantia)) fallen nicht unter den Geltungsbereich
des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF). Nachdem das Nomenklaturproblem für
„Krebse“ (besteht nur in der deutschen Sprache) durch die Ergänzung des Wortes „Reptantia“
in Artikel 1 Absatz 1 geklärt ist, muss in Artikel 8 nicht mehr speziell erwähnt werden, dass
„Krebse, die nicht der Ordnung der Zehnfusskrebse (Decapoda) angehören“ (bisheriger Art. 8
Abs. 1 Bst. b), beim Import und Einsatz keine Bewilligung im Sinne von Artikel 6 BGF brauchen.
Der neue Buchstabe c im Artikel 8 Absatz 1 ist eine Anpassung an die revidierten Vorschriften
der EDAV. Eine entsprechende Anpassung ist auch in Absatz 2 Buchstabe d notwendig.



Quelle:

http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/gefisch/fischerei/vbgf_erl2005.pdf
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Natascha

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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
Wohnort: Glarus
985 Garnelen

BeitragVerfasst am: Mo Mai 08, 2006 21:34    Titel:

Achso, das oben ist die Änderung von 2005

und hier ein Auszug von 2001..


Muss zugeben, für mich normalo les ich daraus das Cambarellus ,und sonst die ganzen Sorten die wir für AQ+s bekommen als Aquarienfische gelten und somit erlaubt sind.

Ist schon verwirrend und durchsichtig und würde gerne wissen was du als Fachman dazu sagst

Sorry das ich es wieder aufgreife aber wir haben das Thema auch in nem anderen Forum gerade

Zitat:
2. Abschnitt:
Bewilligung für das Einführen und Einsetzen fremder Fische
und Krebse
Art. 6 Begriffe
1 Als landesfremde Fische und Krebse gelten Arten, Rassen und Varietäten, die nicht
in Anhang 1 aufgeführt sind.
2 Als standortfremd gelten:
a. Fische und Krebse, die im entsprechenden Einzugsgebiet nach Anhang 1 als
ausgestorben gelten;
b. Fische und Krebse, die im entsprechenden Einzugsgebiet natürlicherweise
nicht vorkommen;
c. Fische und Krebse nach Anhang 1, die mit der Population ihres Einsatzortes
genetisch nicht ausreichend verwandt sind.
3 Als Aquarienfische gelten Fische und Krebse, die:
a. ausschliesslich in Aquarien eingesetzt werden, deren allfälliger Auslauf in
die Kanalisation mündet und aus denen sie nicht in ein anderes Gewässer
entweichen können, und

b. weder als Köderfische noch als Speisefische oder -krebse genutzt werden.
7 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. Nov. 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2001 93).
8 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 8. Nov. 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2001 93).
9 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Sept. 2001, in Kraft seit 1. Jan. 2003
(AS 2001 2482).
Fischerei
4
923.01
4 Als Einsetzen gilt jedes Einbringen von Fischen und Krebsen in natürliche oder
künstliche, öffentliche oder private Gewässer, einschliesslich Fischzuchtanlagen,
Gartenbiotope und Aquarien.
Art. 7 Bewilligungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen von Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes sind in der Regel erfüllt,
wenn:
a. Fische und Krebse, die nach Anhang 1 ausgestorben sind, in ihrem Einzugsgebiet
wieder angesiedelt werden und keine Gefährdung der einheimischen
Arten zu erwarten ist;
b. Varietäten von Fischen und Krebsen nach den Anhängen 1 und 2 als Speisefische
oder -krebse in Fischzucht- und Fischhälterungsanlagen eingesetzt
und die notwendigen Massnahmen gegen das Entweichen getroffen werden;
c. landesfremde Fische, die in Anhang 3 nicht aufgeführt sind, als Speisefische
in geschlossenen Fischzuchtanlagen, deren Auslauf in die Kanalisation mündet,
eingesetzt werden;
d. landesfremde Fische und Krebse nach Anhang 3 für öffentliche Ausstellungen
und Zoos oder für die Forschung in Aquarien eingesetzt werden, deren
allfälliger Auslauf in die Kanalisation mündet und aus denen sie nicht in ein
anderes Gewässer entweichen können.
Art. 8 Bewilligungsbefreiung
1 Ohne Bewilligung nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes dürfen eingeführt werden:
a. tote Fische und Krebse;
b. Krebse, die nicht der Ordnung der Zehnfusskrebse (Decapoda) angehören;
c. Meerfische und -krebse, die in Süsswasser nicht überleben können.
2 Ohne Bewilligung dürfen eingesetzt werden:
a. Fische und Krebse nach Anhang 1 in offene Gewässer, wenn ihr Einsatzort
im gleichen Einzugsgebiet liegt wie ihr Herkunftsort;
b. Fische und Krebse nach Anhang 1 in Fischzucht- und Fischhälterungsanlagen,
wenn die notwendigen Massnahmen gegen das Entweichen getroffen
werden;
c. Fische nach Anhang 2, wenn ihr Einsatzort innerhalb des erlaubten Einsatzbereichs
liegt und die notwendigen Massnahmen gegen das Entweichen getroffen
werden;
d. Aquarienfische, die nicht in Anhang 3 aufgeführt sind, in Aquarien.



http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/923.01.de.pdf
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
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BeitragVerfasst am: Di Mai 09, 2006 15:33    Titel:

Hi Lysaya

Bin zwar kein Fachmann, habe mich da aber mal kurz durgelesen, ich glaube ich habe den Hund gefunden:

Art.8 hat Folgendes geschrieben:
2 Ohne Bewilligung dürfen eingesetzt werden:
a. Fische und Krebse nach Anhang 1 in offene Gewässer, wenn ihr Einsatzort
im gleichen Einzugsgebiet liegt wie ihr Herkunftsort;
b. Fische und Krebse nach Anhang 1 in Fischzucht- und Fischhälterungsanlagen,
wenn die notwendigen Massnahmen gegen das Entweichen getroffen
werden;
c. Fische nach Anhang 2, wenn ihr Einsatzort innerhalb des erlaubten Einsatzbereichs
liegt und die notwendigen Massnahmen gegen das Entweichen getroffen
werden;
d. Aquarienfische, die nicht in Anhang 3 aufgeführt sind, in Aquarien.


Lesen wir dort nach:

Anhang 3 hat Folgendes geschrieben:
Anhang 3:
Arten, Rassen und Varietäten von Fischen und Krebsen,
deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung
der Fauna gilt

...
in Anhang 1 nicht aufgeführte Zehnfusskrebse
Decapoda (ohne Astacus astacus, Austropotamobius
pallipes und A. torrentium)

...


In Anhang 1 befinden sich jedoch keine Aquarienkrebse aufgeführt Sad Zurzeit jedoch habe ich das Rätsel jedoch noch nicht gelösst, ob unsere verbreitesten Aquarienkrebse auch unter die Decapoda fallen, alle Artenlisten die ich bisher fand waren unvollständig...

Lg
Robin

P.S. Selbe Quelle wie Lysaya
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Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 49
Wohnort: Zürich
120 Garnelen

BeitragVerfasst am: Di Mai 09, 2006 17:13    Titel:

Hallo zusammen
Für mich ist der Text auch nicht verständlich. Fische sind natürlich keine Krebse und es ist alles verboten, was nicht als einheimisch aufgeführt ist. So gesehen sind natürlich auch die netten Gesellen aus der Gattung Cambarellus zu den echte Krebsen zu zählen und somit verboten. Wenn ich richtig verstehe, bezieht sich die laufende Diskussion auch darauf, dass man beispielsweise Garnelen aus der Reihe der verbotenen Tiere entfernen könnte. Denn bis anhin macht das Gesetzt keine Unterschiede zwischen Krebsen, Krabben und Garnelen...
...ich bezweifle aber stark, dass wir eine vernünftige Lösung kriegen, da die Aufgabe der Artendefinierung den Fachleuten doch sehr komplex erscheint...
...so liegt es wahrscheinlich nahe, dass man die ganzen Gruppen beibehält....
Viele Grüsse
Hans
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 224
Wohnort: Glarus
985 Garnelen

BeitragVerfasst am: Di Mai 09, 2006 19:06    Titel:

HI, danke Hans Smile


Aber wie sieht es mit der Änderung von Juni 2005 aus ganz oben, in dem sogar die Garnelen nun als erlaubt erwähnt werden?

Wo erwähnt wird das nur die GROSSEN Panzerkrebse nicht gestattet sind?

Kleiner und dann kommen beispiele mit am Ende usw.. woher soll man wissen was bei denen usw bedeutet Rolling Eyes


@Robin, wäre schön wenn duw eiter schaust. Näheres würde mich auch sehr interresieren.
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